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Die Abgrenzung von
Buchhaltungsservice-Dienstleistern und Kontierern gegenüber Steuerberatern ist
nicht immer einfach. Probleme gibt es oftmals bei der Werbung für
Kontierungsdienstleistungen. Das Merkblatt gibt Informationen über rechtliche
Rahmenbeding-ungen, Umfang der zulässigen Tätigkeiten und zulässige Werbung.
1. Gesetzliche Voraussetzungen
Buchungen laufender Geschäftsvorfälle,
die laufende Lohnabrechnung und das Fertigen der Lohnsteuer-Anmeldung dürfen
verantwortlich gem. § 6 Nr. 4 StBerG nur von Personen erbracht werden, die
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§ |
die Abschlussprüfung im steuer-
und wirtschaftsberatenden oder einem kaufmännischen Beruf bestanden oder
eine gleichwertige Vorbildung erworben haben und
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§
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mindestens drei Jahre auf dem
Gebiet des Buchhaltungswesens hauptberuflich tätig gewesen sind. |
Personen mit
Bilanzbuchhalter-Prüfung sind geprüften Kaufmannsgehilfen und geprüften
Fachgehilfen der steuer- und wirtschafts-beratenden Berufe gleichgestellt. Der
erfolgreiche Abschluss eines wirtschaftswissenschaftlichen Studiums ist eine
gleichwertige Vorbildung.
Juristische Personen, die
beispielsweise als Rechenzentren tätig sind, sind Kontierern gleichgestellt,
sofern ihre Dienste durch entsprechend vorgebildete Personen verantwortlich
erbracht werden.1 "Verantwortlich erbringen" heißt nicht,
dass der Betreffende jede mit der zulässigen Hilfe verbundene Tätigkeit selbst
ausüben muss. Jedoch muss die tatsächliche und rechtliche Verantwortung für
die Ausführung des Auftrages bei einer Person liegen, die eine ausreichende
Ausbildung und berufliche Erfahrung besitzt.
Auflistung aller Fußnoten |